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   OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07   

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OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07 (https://dejure.org/2008,4192)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.05.2008 - 3 A 373/07 (https://dejure.org/2008,4192)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 3 A 373/07 (https://dejure.org/2008,4192)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung gewährter Ausbildungsförderung für ein Studium der Betriebswirtschaftslehre; Bestimmung des Gläubigers im Einzelfall bei der Kontoeröffnung auf den Namen eines Dritten ; Eindeutige Bestimmung der Kontoinhaberschaft bzw. der Gläubigerstellung bei Errichtung ...

  • Judicialis

    BAföG § 1; ; BAföG § 11 Abs. 2; ; BAföG §§ ... 26 ff.; ; BAföG § 27; ; BAföG § 27 Abs. 1; ; BAföG § 27 Abs. 1 Satz 1; ; BAföG § 27 Abs. 1 Satz 2; ; BAföG § 27 Abs. 1 Nr. 2; ; BAföG § 27 Abs. 2; ; BAföG § 28 Abs. 2; ; BAföG § 28 Abs. 3; ; BAföG § 28 Abs. 3 Satz 1; ; BAföG § 29; ; BAföG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; BAföG § 46 Abs. 3; ; EStG § 44 a Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; BGB § 328; ; BGB § 808; ; BGB § 812; ; SGB X § 45; ; SGB X § 45 Abs. 1; ; SGB X § 45 Abs. 2; ; SGB X § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1; ; SGB X § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2; ; SGB X § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3; ; SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 2. HS; ; SGB X § 45 Abs. 4; ; SGB X § 50 Abs. 1 Satz 1; ; SGB X § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 771

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung zu Unrecht gezahlter Ausbildungsförderung; Kontoeröffnung auf den Namen eines Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 705 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02

    Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07
    Insoweit gilt, dass, wer etwa die Bank anweist, einen Betrag aus seinem Konto einem bestimmten fremden Konto gutzuschreiben, mit der Ausführung dieser Weisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete verliert und damit zugleich dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank an der Gutschrift verschafft hierzu BGH, Urteile vom 18.1.2005 - X ZR 264/02, NJW 2005, 980, vom 25.4.2005 - II ZR 103/03 NJW 2005, 2222, vom 18.10.1994 - XI ZR 237/93 -, NJW 1995, 261 und vom 2.2.1994 - IV ZR 51/93, NJW 1994, 931; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.12.2007 - 4 U 8/07 - 24 U 8/07; LG Landau, Urteil vom 15.8.2006 - 2 O 126/06 - OLG Zweibrücken, Urteil vom 9.1.1989 - 4 U 157/88 -, zitiert jeweils nach Juris.

    Auch kann der (abweichende) Besitz des Sparbuchs ein auslegungsrelevanter Faktor sein hierzu BGH, Urteil vom 18.1.2005, a.a.O., ohne dass dem aber - entgegen der Ansicht des Klägers - eine zwingende Indizwirkung zukommen muss.

    Festzustellen ist daher unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls, wer nach dem für die Sparkasse erkennbaren Willen des die Kontoeröffnung beantragenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll hierzu BGH, Urteil vom 18.1.2005, a.a.O.; Juris PK-BGB, 2. Aufl. § 328 Rdnr. 48.

    Im entschiedenen Fall hatte ein Großvater nach einem ausdrücklichen Beratungsgespräch mit der Bank, in dem er seine Absicht, dass er die volle Entscheidungsgewalt behalten und nur er zu Lebzeiten bestimmen wolle, was mit den angelegten Guthaben geschehe, ein Sparkonto von jeweils 50.000,-- DM für seine beiden Enkel angelegt, das Sparbuch in seinem Besitz behalten und sich von deren Eltern als gesetzlicher Vertreter eine unbeschränkte Vollmacht erteilen lassen hierzu OLG Hamm, Urteil vom 29.8.2005 - 22 U 55/02 -, Rdnr. 9 (Folgeurteil zu der o.g. Entscheidung des BGH vom 18.1.2005, a.a.O.) zitiert nach Juris.

    Insoweit liegt ersichtlich eine andere Fallgestaltung als in dem vom BGH in seinem Urteil vom 18.1.2005, a.a.O., Fall vor, in dem der als Antragsteller der Kontoerrichtung bezeichnete und hierauf einzahlende Großvater nicht gesetzlicher Vertreter des als Kontoinhaber aufgeführten Angehörigen war.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 12 S 2539/06

    Rückforderung von Ausbildungsförderung; Sparkonto; Treuhandverhältnis

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07
    Angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung, wonach individuelle Ausbildungsförderung nur beansprucht werden kann, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen, ist dieser Vermögensgegenstand daher nicht nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG vom Vermögen des Auszubildenden ausgenommen hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.2.2000 - 5 B 182/99 -, zitiert nach Juris; Rothe/Blanke, a.a.O., § 27 Rdnr. 10; VGH Mannheim, Urteil vom 17.9.2007 - 12 S 2539/06 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.5.2007 - 4 LA 88/07 - zitiert nach Juris.

    hierzu etwa VGH Mannheim, Urteil vom 17.9.2007 - 12 S 2539/06 -, zitiert nach Juris.

    hierzu VGH Mannheim, Urteil vom 17.9.2007 - 12 S 2539/06 -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.6.2007 - 4 LA 39/06 -, NVwZ-RR 2007, 779.

    hierzu etwa Beschluss des Senats vom 31.7.2007 - 3 Q 109/06 - m.w.N.; VGH Mannheim, Urteil vom 17.9.2007, a.a.O..

  • LG Landau/Pfalz, 15.08.2006 - 2 O 126/06
    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07
    Insoweit gilt, dass, wer etwa die Bank anweist, einen Betrag aus seinem Konto einem bestimmten fremden Konto gutzuschreiben, mit der Ausführung dieser Weisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete verliert und damit zugleich dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank an der Gutschrift verschafft hierzu BGH, Urteile vom 18.1.2005 - X ZR 264/02, NJW 2005, 980, vom 25.4.2005 - II ZR 103/03 NJW 2005, 2222, vom 18.10.1994 - XI ZR 237/93 -, NJW 1995, 261 und vom 2.2.1994 - IV ZR 51/93, NJW 1994, 931; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.12.2007 - 4 U 8/07 - 24 U 8/07; LG Landau, Urteil vom 15.8.2006 - 2 O 126/06 - OLG Zweibrücken, Urteil vom 9.1.1989 - 4 U 157/88 -, zitiert jeweils nach Juris.

    So lässt die Einrichtung eines Kontos auf den Namen eines anderen für sich genommen noch nicht zwingend den Schluss zu, dass der nominelle Kontoinhaber auch materiellrechtlicher Inhaber der Forderung werden soll hierzu Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 328 Rdnr. 9a, wenngleich dieses als (gewichtiges) Beweisanzeichen gewertet werden kann hierzu LG Landau, Urteil vom 15.8.2006, a.a.O..

    Ein Grund für die Annahme einer Zuwendung auf den Todesfall kann daher in dem (bloßen) Besitz eines für einen Dritten eingerichteten Sparbuchs nicht gesehen werden hierzu BGH, Urteil vom 25.4.2005, a.a.O. und LG Landau, Urteil vom 15.8.2006, a.a.O..

  • BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07
    Angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung, wonach individuelle Ausbildungsförderung nur beansprucht werden kann, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen, ist dieser Vermögensgegenstand daher nicht nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG vom Vermögen des Auszubildenden ausgenommen hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.2.2000 - 5 B 182/99 -, zitiert nach Juris; Rothe/Blanke, a.a.O., § 27 Rdnr. 10; VGH Mannheim, Urteil vom 17.9.2007 - 12 S 2539/06 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.5.2007 - 4 LA 88/07 - zitiert nach Juris.

    hierzu BVerwG, Entscheidung vom 16.2.2000 - 5 B 182/99 - OVG Bremen, Urteil vom 21.2.2007 - 2 A 245/05 -, BayVGH, Beschlüsse vom 16.5.2007 - 12 C 07.359 - vom 6.3.2007 - 12 ZB 06.2726 - und vom 28.2.2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.5.2007 - 4 LA 88/07 - jeweils zitiert nach Juris; Rothe/Blanke BAföG, § 27 Rdnr. 10 m.w.N.

  • VGH Bayern, 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07
    hierzu BVerwG, Entscheidung vom 16.2.2000 - 5 B 182/99 - OVG Bremen, Urteil vom 21.2.2007 - 2 A 245/05 -, BayVGH, Beschlüsse vom 16.5.2007 - 12 C 07.359 - vom 6.3.2007 - 12 ZB 06.2726 - und vom 28.2.2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.5.2007 - 4 LA 88/07 - jeweils zitiert nach Juris; Rothe/Blanke BAföG, § 27 Rdnr. 10 m.w.N.

    hierzu etwa Beschluss des Senats vom 23.2.2007 - 3 Y 13/06 -, BayVGH, Beschluss vom 28.2.2007, a.a.O. Hess. Landessozialgericht, Urteil vom 9.5.2001 - L 6 AL 432/00 - LSG Saarland - Urteil vom 4.11.2003 - L 6 AL 13/01 - jeweils zitiert nach Juris.

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 4 LA 88/07

    Von einem Auszubildenden treuhänderisch gehaltenes Vermögen als Vermögen des

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07
    Angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung, wonach individuelle Ausbildungsförderung nur beansprucht werden kann, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen, ist dieser Vermögensgegenstand daher nicht nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG vom Vermögen des Auszubildenden ausgenommen hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.2.2000 - 5 B 182/99 -, zitiert nach Juris; Rothe/Blanke, a.a.O., § 27 Rdnr. 10; VGH Mannheim, Urteil vom 17.9.2007 - 12 S 2539/06 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.5.2007 - 4 LA 88/07 - zitiert nach Juris.

    hierzu BVerwG, Entscheidung vom 16.2.2000 - 5 B 182/99 - OVG Bremen, Urteil vom 21.2.2007 - 2 A 245/05 -, BayVGH, Beschlüsse vom 16.5.2007 - 12 C 07.359 - vom 6.3.2007 - 12 ZB 06.2726 - und vom 28.2.2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.5.2007 - 4 LA 88/07 - jeweils zitiert nach Juris; Rothe/Blanke BAföG, § 27 Rdnr. 10 m.w.N.

  • OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 245/05

    unbillige Härte; Treuhandverhältnis; überzahlte Ausbildungsförderung;

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07
    Eine abweichende förderungsrechtliche Sicht ist nicht geboten hierzu etwa BayVGH, Beschluss vom 4.7.2007 - 12 ZB 06.2176 -, OVG Bremen, Urteil vom 21.2.2007 - 2 A 245/05 -.

    hierzu BVerwG, Entscheidung vom 16.2.2000 - 5 B 182/99 - OVG Bremen, Urteil vom 21.2.2007 - 2 A 245/05 -, BayVGH, Beschlüsse vom 16.5.2007 - 12 C 07.359 - vom 6.3.2007 - 12 ZB 06.2726 - und vom 28.2.2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.5.2007 - 4 LA 88/07 - jeweils zitiert nach Juris; Rothe/Blanke BAföG, § 27 Rdnr. 10 m.w.N.

  • VGH Bayern, 04.07.2007 - 12 ZB 06.2176
    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07
    Eine abweichende förderungsrechtliche Sicht ist nicht geboten hierzu etwa BayVGH, Beschluss vom 4.7.2007 - 12 ZB 06.2176 -, OVG Bremen, Urteil vom 21.2.2007 - 2 A 245/05 -.

    Der Umstand, dass der Kläger - objektiv betrachtet - lediglich eine Art Treuhänder des von seinem Vater auf das Konto Nr. 1... eingezahlten und aus dem Vermögen seiner Schwester stammenden Betrags in Gesamthöhe von 7.000,-- EUR einschließlich Zinsen war, stellt kein einer Vermögensanrechnung entgegenstehendes Verwertungshindernis i.S.d. § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG dar vgl. in diesem Zusammenhang etwa BayVGH, Beschluss vom 4.7.2007 - 12 ZB 06.2176 -, zitiert nach Juris zu einem "Quasi-Treuhandverhältnis" in dem eine Mutter Gelder eines Sohnes auf dem Konto eines anderen Sohnes eingezahlt und auch Verfügungsvollmacht besessen hat und kann auch nicht unter dem Aspekt eines Schuldenabzugs gemäß § 28 Abs. 3 BAföG Berücksichtigung finden.

  • BGH, 25.04.2005 - II ZR 103/03

    Inhaberschaft an einer Einlagenforderung

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07
    Insoweit gilt, dass, wer etwa die Bank anweist, einen Betrag aus seinem Konto einem bestimmten fremden Konto gutzuschreiben, mit der Ausführung dieser Weisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete verliert und damit zugleich dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank an der Gutschrift verschafft hierzu BGH, Urteile vom 18.1.2005 - X ZR 264/02, NJW 2005, 980, vom 25.4.2005 - II ZR 103/03 NJW 2005, 2222, vom 18.10.1994 - XI ZR 237/93 -, NJW 1995, 261 und vom 2.2.1994 - IV ZR 51/93, NJW 1994, 931; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.12.2007 - 4 U 8/07 - 24 U 8/07; LG Landau, Urteil vom 15.8.2006 - 2 O 126/06 - OLG Zweibrücken, Urteil vom 9.1.1989 - 4 U 157/88 -, zitiert jeweils nach Juris.

    Ein Grund für die Annahme einer Zuwendung auf den Todesfall kann daher in dem (bloßen) Besitz eines für einen Dritten eingerichteten Sparbuchs nicht gesehen werden hierzu BGH, Urteil vom 25.4.2005, a.a.O. und LG Landau, Urteil vom 15.8.2006, a.a.O..

  • OLG Saarbrücken, 28.12.2007 - 4 U 8/07

    Forderungsinhaber bei Festgeldanlage durch einen Eltenteil auf den Namen des

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07
    Insoweit gilt, dass, wer etwa die Bank anweist, einen Betrag aus seinem Konto einem bestimmten fremden Konto gutzuschreiben, mit der Ausführung dieser Weisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete verliert und damit zugleich dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank an der Gutschrift verschafft hierzu BGH, Urteile vom 18.1.2005 - X ZR 264/02, NJW 2005, 980, vom 25.4.2005 - II ZR 103/03 NJW 2005, 2222, vom 18.10.1994 - XI ZR 237/93 -, NJW 1995, 261 und vom 2.2.1994 - IV ZR 51/93, NJW 1994, 931; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.12.2007 - 4 U 8/07 - 24 U 8/07; LG Landau, Urteil vom 15.8.2006 - 2 O 126/06 - OLG Zweibrücken, Urteil vom 9.1.1989 - 4 U 157/88 -, zitiert jeweils nach Juris.

    Bei der Auslegung der anlässlich der Kontoeröffnung gewechselten Willenserklärungen kommt dabei dem Inhalt der Kontoeröffnungsunterlagen zumindest ein gesteigerter Indizwert insoweit zu, als der ohne jeden Vorbehalt bezeichnete Kontoinhaber selbst dann Gläubiger der Bank werden soll, wenn die auf dem Konto gutgeschriebenen Valuta vom Konto eines Dritten stammen hierzu OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.12.2007, a.a.O.; Juris PK-BGB, 2. Aufl. § 328 Rdnr. 48.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2008 - 2 A 959/05

    Forderungen eines Auszubildenden als Vermögen im ausbildungsförderungsrechtlichen

  • BGH, 01.07.1993 - IX ZR 251/92

    Widerspruchsrecht des Treugebers

  • LSG Hessen, 09.05.2001 - L 6 AL 432/00

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit -

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 4 LA 39/06

    Wertpapierdepots als Vermögen m Sinne des § 27 Abs. 1

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2003 - 7 S 1697/02

    Rückwirkende Rücknahme bewilligter Vorausleistungen

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2007 - 12 S 3025/06

    Frage, ob im Rahmen der Bewilligung von BAföG nach nicht bekanntem Vermögen zu

  • OLG Hamm, 29.08.2005 - 22 U 55/02

    Einrichtung eines Sparkontos auf den Namen eines Kindes als Vertrag zu Gunsten

  • OVG Saarland, 23.02.2007 - 3 Y 13/06

    Zur Anrechnung eines (verdeckten) Treuhandkontos

  • LSG Saarland, 04.11.2003 - L 6 AL 13/01

    Ausführungsbescheid - Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung -

  • BVerwG, 14.06.2002 - 5 B 52.02

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen den Beschluss eines Oberverwaltungsgerichts

  • VGH Bayern, 16.05.2007 - 12 C 07.359
  • VGH Bayern, 02.01.2007 - 12 ZB 06.2227
  • VGH Bayern, 06.03.2007 - 12 ZB 06.2726
  • BGH, 18.10.1994 - XI ZR 237/93

    Zulässigkeit einer Kontensperre

  • BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93

    Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten

  • OLG Zweibrücken, 09.01.1989 - 4 U 157/88

    Forderungsberechtigung aus einem Konto; Kriterien für die Auslegung über Frage

  • OVG Bremen, 08.03.2023 - 2 LC 172/22

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung gewährter Ausbildungsförderung wegen eines

    Maßgebend ist eine einzelfallbezogene Prüfung, ob der begünstigten Person ein gegenüber der einfachen Fahrlässigkeit sowohl objektiv als auch subjektiv gesteigertes Verschulden nachgewiesen werden kann (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 27.05.2008 - 3 A 373/07, juris Rn. 139; VGH BW, Urt. v. 11.06.2003 - 7 S 1697/02, juris; OVG NRW, Urt. v. 11.02.2008 - 2 A 959/05, juris; OVG LSA, Urt. v. 17.02.2010 - 3 L 222/07, juris Rn. 82).

    Dies liefe auf eine allgemeine Erkundigungs- oder Ermittlungspflicht hinaus, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 27.05.2008 - 3 A 373/07, juris Rn. 147 f; VGH BW, Beschl. v. 21.12.2007 - 12 S 3025/06, juris Rn. 4).

    Hat sie aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls jedoch Anlass, an der Vollständigkeit und Aktualität ihrer Kenntnisse zu zweifeln, darf sie sich nicht darauf zurückziehen, kein besseres Wissen zu haben, sondern muss die erforderlichen Erkundigungen einholen (ähnlich OVG Saarland, Urt. v. 27.05.2008 - 3 A 373/07, juris Rn. 149 ff; VG München, Urt. v. 20.05.2010 - M 15 K 08.3984, juris Rn. 35).

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 14 LA 136/23

    Inhaberschaft; Sparbuch; Vermögensanrechnung bei der BAföG-Gewährung

    Der ohne jeden Vorbehalt bezeichnete Kontoinhaber soll regelmäßig auch Gläubiger der Bank werden (BremOVG, Urt. v. 8.3.2023 - 2 LC 172/22 -, juris Rn. 43 m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 17.12.2012 - 12 ZB 12.184 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Urt. v. 21.10.2011 - 12 A 2774/09 -, juris Rn. 22; OVG Saarl., Urt. v. 27.5.2008 - 3 A 373/07 -, juris Rn. 60, 62, 71).

    Dieser Umstand kann vielmehr nur dann maßgebliche Bedeutung erlangen, wenn es an einer eindeutigen Bestimmung hinsichtlich der Gläubigerschaft der verbrieften Forderung fehlt (OVG Saarl., Urt. v. 27.5.2008 - 3 A 373/07 -, juris Rn. 71 m.w.N.).

  • VG Bremen, 31.05.2022 - 7 K 595/20

    Berufsausbildungsförderung, Urteil vom 31.05.2022 - Bausparvertrag; Depot; grobe

    deren eindeutigen rechtsgeschäftlichen Willen, die Gläubigerschaft des Kindes zu begründen, geschlossen werden (vgl. zum Ganzen: OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. Mai 2008 - 3 A 373/07, juris Rn. 49ff. m.w.N.).

    Angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung, wonach individuelle Ausbildungsförderung nur beansprucht werden kann, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen, ist dieser Vermögensgegenstand daher nicht nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG vom Vermögen des Auszubildenden ausgenommen (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. Mai 2008 - 3 A 373/07, juris Rn. 81).

    Grob fahrlässig ist es auch, Anfragen und Erklärungen der Behörde einfach nicht zur Kenntnis zu nehmen oder die Mitteilung von als im Verhältnis zur Behörde streitig erkannten Tatsachen zu unterlassen (OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. Mai 2008 - 3 A 373/07, juris Rn. 81 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07

    Rückforderung von BAföG-Leistungen; Darlehensgewährung; Rückzahlungspflicht;

    Die Legaldefinition der groben Fahrlässigkeit ist in § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3, 2. Halbsatz SGB X enthalten und auch im Rahmen der Nr. 2 der Vorschrift heranzuziehen (vgl. OVG d. Saarlandes, Urt. v. 27.05.2008 - 3 A 373/07 -, juris; ebenso Wulffen, SGB X 5. Aufl. § 45 Rdnr. 22).
  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824

    Zum Treuhandverhältnis unter Angehörigen im Zusammenhang mit beantragter

    Überträgt - wie hier - die Mutter als gesetzliche Vertreterin der Klägerin ein auf ihren Namen lautendes Guthaben auf die Klägerin und ergibt sich aus dem Kontoeröffnungsvertrag für dieses neue Konto, dass die Klägerin vorbehaltlos als Gläubigerin der Einlage bezeichnet wird und wird ferner auch im Freistellungsauftrag die Klägerin als Gläubigerin benannt, wie sie es in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat selbst eingeräumt hat, wird die Kontoinhaberschaft bzw. Gläubigerschaft damit eindeutig bestimmt (vgl. dazu SaarlOVG vom 27.5.2008 NVwZ-RR 2008, 705).
  • VG Saarlouis, 02.08.2019 - 3 K 773/18

    Ausbildungsförderung; Anrechnung von durch die Eltern angelegten Vermögenswerten

    Eröffnet der Vater als gesetzlicher Vertreter der Widerspruchsführerin ein auf ihren Namen lautendes Guthabenkonto, und ergibt sich aus dem Kontoeröffnungsvertrag für dieses neue Konto, dass die die Widerspruchsführerin vorbehaltlos als Gläubigerin der Einlage bezeichnet wird, und wird ferner auch im Freistellungsauftrag die Widerspruchsführerin als Gläubigerin benannt, wird die Kontoinhaberschaft bzw. Gläubigerschaft damit eindeutig bestimmt (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 27. Mai 2008, Az.: 3 A 373/07).

    Dem liegt ersichtlich die Vorstellung zu Grunde, dass das Konto der Klägerin zuzuordnen und sie mithin Gläubigerin des darauf liegenden Guthabens geworden ist.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.05.2008 - 3 K 373/07 -, BeckRS 2008, 35698).

  • VG Augsburg, 29.11.2011 - Au 3 K 11.698

    Ausbildungsförderung; Rücknahme; Vertrauensschutz; Vermögen; missbräuchliche

    Auslegungsrelevante Faktoren für den jeweiligen Einzelfall sind in diesem Zusammenhang der Name, auf den das Konto geführt werden soll, der von dieser Person möglicherweise abweichende Besitz eines Sparbuchs (vgl. hierzu BGH vom 18.1.2005, X ZR 264/02, NJW 2005, 980), die Kontoeröffnungsunterlagen sowie die allgemeinen Umstände, die der Kontoeröffnung zu Grunde lagen (vgl. OVG Saarl vom 27.5.2008, 3 A 373/07).
  • VG Augsburg, 01.07.2008 - Au 3 K 07.452

    Ausbildungsförderung; Rückforderung; Vermögensbegriff; Sparbuch naher

    Auslegungsrelevante Faktoren für den jeweiligen Einzelfall sind in diesem Zusammenhang der Name, auf den das Konto geführt werden soll, der von dieser Person möglicherweise abweichende Besitz des Sparbuchs (vgl. hierzu BGH vom 18.1.2005, NJW 2005, 980), die Kontoeröffnungsunterlagen sowie die allgemeinen Umstände, die der Kontoeröffnung zu Grunde lagen (vgl. OVG Saarl vom 27.5.2008, 3 A 373/07).
  • VG München, 29.05.2008 - M 15 K 06.4072

    Rückforderung bei verschwiegenem Vermögen

    Gleiches muss gelten, wenn die Eltern zwar nicht ausdrücklich als Vertreter des Kindes auftreten, sich für die Bank aus ihrem Verhalten aber ein vorbehaltloser Schenkungswille i.S.d. § 328 BGB ableiten lässt (vgl. Urteil des OVG des Saarlandes v. 27.05.2008; Az.: 3 A 373/07, in juris).
  • VG Saarlouis, 15.12.2010 - 11 K 169/10

    Kein Vertrauensschutz (§ 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB X) bei unterlassener

    Aufgrund der von ihr geschilderten Umstände des Einzelfalles wäre die Klägerin gehalten gewesen wäre, sich vor Stellung eines Antrages auf Förderungsleistungen bei ihrer Mutter zu erkundigen, ob diese für Sie Vermögenswerte angespart bzw. angelegt habe, etwa um für den wichtigen und maßgeblichen Bereich Ihrer Ausbildung Vorsorge zu treffen (vgl. allg. zur Erkundigungspflicht: OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.05.2008 -3 A 373/07 - juris) .
  • VG Augsburg, 17.02.2009 - Au 3 K 08.754

    Ausbildungsförderung; verdeckte Treuhand; rechtsmissbräuchliche

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